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Die Mitgliederversammlung ist das zentrale beschlussfassende Organ der GfWM. Sie findet laut Satzung mindestens einmal jährlich statt und kann sowohl in Präsenz als auch online oder hybrid durchgeführt werden.

Aufgaben

Der Mitgliederversammlung obliegen u. a. folgende Aufgaben (Auswahl):

Stimmrecht

Stimm- und wahlberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder. Stimmübertragung (auch Stimmenübertragung) durch Vollmacht ist möglich (max. eine pro Person); die Vollmacht ist der Versammlungsleitung schriftlich und spätestens zu Beginn der Versammlung vorzulegen. Grundlage ist § 9.6 der Satzung.

Siehe auch

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