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In vielen deutschen Bundesländern besteht die Möglichkeit, eine Ehrenamtskarte zu beantragen. Die Details sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Inhaber*innen der Karte bekommen zum Beispiel ermäßigten Eintritt bei Kulturveranstaltungen - Kulturveranstaltungen von Partnerorganisationen. In der Regel beantragt ein gemeinnütziger Verein diese Karte für aktive Mitglieder.

Die Karte muss in dem Bundesland beantragt werden, in dem das jeweilige Ehrenamt ausgeübt wird.

Beispiele und Besonderheiten

Übersichtliche Listen im Netz, welches Bundesland Ehrenämter in welcher Form anerkennt, sind eher nicht aktuell und es gibt immer wieder Änderungen, die im Einzelfall interessant sein können. Der Freiwilligenpass im Land Brandenburg ist beispielsweise gleichwertig. Man muss für jedes Bundesland einzeln recherchieren, ob die Beantragung der Karte lohnend ist.

In Berlin ist es möglich, auch für ein selbstorganisiertes Ehrenamt beim Ehrenamtsbüro oder bei einer Freiwilligenagentur die Karte zu beantragen.[1]

Je nachdem, wie lange es die Ehrenamtskarte in einem jeweiligen Bundesland bereits gibt, ist die Liste der kooperierenden Einrichtungen ggf. kürzer oder sehr lang. Seit 2011 gibt es die Ehrenamtskarte in Berlin, seit 2014 in Bayern, in Baden-Württemberg wird die Ehrenamtskarte seit Mitte 2025 schrittweise eingeführt.[2]

In Berlin wurde 2025 erfolgreich mit den Berliner Bäderbetrieben und den Volkshochschulen erfolgreich verhandelt: Besitzer der Ehrenamtskarte bekommen Ermäßigung in städtischen Schwimmbädern und bei VHS-Kursen.[3]

Weblinks

Einzelnachweise

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